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Pfarre Weiler
zum Heiligsten Herzen Jesu
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unsplash.com / Ann
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Tod, Beerdigung & Trauer

Im Sterbefall erreichen Sie die Pfarre unter:

 
+43 676 83240 8183 - Seelsorger und Vikar Willi Schwärzler
+43 676 83240 8293 - Seelsorger und Gemdeindeleiter Michael Willam
+43 5523 62555 - Pfarrbüro 

 

Wir möchten Sie in den Tagen des Abschiednehmens unterstützen und Ihnen sowie der ganzen Familie unsere herzliche Anteilnahme aussprechen. Gerne bieten wir Ihnen unsere Hilfe an.


Bei der Gestaltung der Totenwache und des Trauergottesdienstes sind wir gerne behilflich.

 

Im Sterbefall verständigen Sie bitte:

  1. Bei Sterbefällen im Krankenhaus oder Sozialzentrum wenden Sie sich bitte an das Personal bzw. die Verwaltung. Wenn der Todesfall daheim eintritt, kontaktieren Sie bitte den diensthabenden Arzt zur Totenbeschau. Bei Unfällen ist die Polizei zu verständigen, die eine Totenbeschau veranlasst.
     
  2. Das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl ist anschließend zu kontaktieren oder Sie wenden sich direkt an Bestattung Ammann. Folgende Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalls werden benötigt:
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde (bei Geschiedenen: Scheidungsurteil)
    • Sterbeurkunde des Verstorbenen Ehepartners bei Witwen/Witwern
    • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei ausländeischer Staatsbürgerschaft Pass oder Personalausweis)
    • urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
    • Foto, evtl. persönl. Texte zur Erstellung der Todesanzeige.
      Das Bestattungsunternehmen ist Ihnen bei Erstellung der Todesanzeige, beim Druck von Karten und Dankeschreiben behilflich.
       
  3. Mit der Pfarre koordinieren Sie bitte unter der Notfallnummer +43 676 83240 8293 einen Termin für die gewünschten Trauer- und Auferstehungsfeierlichkeiten. Beerdigungsgottesdienste finden in der Regel werktags um 14.30 Uhr statt. Eventuelle Ansprachen finden in der Kirche und bitte mit Vorab-Ankündigung in der Sakristei statt.
    Das Bestattungsunternehmen übermittelt die erforderlichen Unterlagen direkt an die Pfarre.
    Im persönlichen Gespräch stimmen der Begräbnisleiter (Gemeindeleiter oder Vikar) bzw. eine Person aus dem Totenwache-Team einen stimmigen Rahmen und beraten die Trauerfamilie zu Ablauf und (Mit-)Gestaltungsmöglichkeiten der Feier für den Verstorbenen.
     

  4. Für Fragen rundum die Friedhofsverwaltung und Auskünfte zu Gebühren wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.
Trauernde erhalten Hilfe bei verschiedenen Organisationen:

 

Hospiz Vorarlberg

 

Telefonseelsorge unter 142

 

Krisenintervention Vorarlberg

 

Weitere Informationen zum Thema


Gebühren
Unsere Pfarrkirche steht auch für ausgetretene Mitmenschen offen. Über Gebühren für eine solche Beerdigungsfeier oder die Nutzung der sakralen Räumlichkeiten zur Verabschiedung informiert Sie das Pfarrbüro. Grundsätzlich ist eine Nutzung der Pfarrkirche nur in enger Kooperation mit dem pfarrlichen Personal (Gemeindeleiter / Vikar) möglich.

 

Jahresgedächtnis
Beim Jahresgedächtnis gedenken wir der Verstorbenen der letzten fünf Jahre von zwei Monaten. Die Gottesdienste finden am ersten Freitag jeden zweiten Monat um 19 Uhr statt.  Bei der Ankündigung im Pfarrblatt und beim Gottesdienst werden die Verstorbenen namentlich erwähnt.

Jahrtagsgottesdienste

04.07.2025, 19:00 Uhr, Weiler, Weiler - Pfarrkirche zum Heiligsten Herz Jesu

Jahresgedächtnis

gestaltet als Eucharistiefeier
Mehr lesen

 

Pfarrbüro
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kontakt aufnehmen

 

Johann-Georg-Seyfried-Weg 2

6837 Weiler 
+43 5523 62 555 


www.pfarre-weiler.at

pfarre.weiler@kath-kirche-vorderland.at

Gemeindeleiter Dr. Michael Willam
Vikar und Seelsorger Mag. Willi Schwärzler
Pfarrsekretärin Dorothea Holodnik


Notfallnummer: +43 676 832408293 (Todesfall, Krankensalbung etc.)

 

Öffnungszeiten Pfarrbüro:
Freitag, 7:30 bis 11:30 Uhr
oder Termin nach Absprache


Gottesdienstzeiten:
Sonn- und Feiertag um 10 Uhr
Mittwoch und Freitag um 19 Uhr

 

 

Bankverbindung der Pfarre Weiler

Raiffeisenbank Vorderland

Kath. Pfarramt Weiler zum Heiligsten Herzen Jesu
IBAN: AT02 3747 5000 0241 3383

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